Häufig gestellte Fragen
Die Komfortsignatur ermöglicht es, bis zu 250 qualifizierte elektronische Signaturvorgänge nach einmaliger PIN Eingabe des HBA innerhalb von maximal 24 Stunden auszuführen. Die Umsetzung liegt in der Verantwortung der Hersteller der Apothekenverwaltungssysteme. Sie entscheiden, ob und wie die eine entsprechende Funktionalität implementiert wird.
Mit dem E-Rezept sollten fehlerhafte Rezepte deutlich seltener vorkommen, da diese automatisch auf Vollständigkeit geprüft werden. Sollte dennoch ein Fehler auftreten, können Sie als Apothekerin und Apotheker diesen im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen heilen. Ist dies nicht möglich, muss die Ärztin/der Arzt das Rezept neu ausstellen. Hierfür sollten Sie sich direkt per E-Mail oder Telefon mit der Praxis in Verbindung setzen. Die Ärztin/der Arzt muss dann das E-Rezept im Fachdienst löschen und ein neues ausstellen.